Mehrwertsteuerrechner

Berechnen Sie die Mehrwertsteuer (MwSt.) für jeden Betrag. Fügen Sie MwSt. hinzu oder ziehen Sie sie ab, um Nettopreis, Steuer und Bruttopreis zu finden. Kostenloser MwSt.-Rechner.

Anleitung

  1. Betrag eingeben

    Geben Sie den Netto- oder Bruttobetrag ein.

  2. MwSt.-Satz wählen

    Wählen Sie den Mehrwertsteuersatz (19 % oder 7 %).

  3. Ergebnis ablesen

    Sehen Sie Nettobetrag, MwSt.-Betrag und Bruttobetrag.

Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt.)?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine indirekte Steuer, die auf den Mehrwert erhoben wird, der in jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs von Waren oder Dienstleistungen neu entsteht. Der Standardsatz in Korea beträgt 10 % und ist seit der Einführung 1977 ein einheitlicher Satz geblieben.

Eine Steuer auf jeder Transaktionsstufe

Ein Unternehmen zahlt nur die Differenz zwischen der auf Umsätze erhobenen Umsatzsteuer und der beim Einkauf getragenen Vorsteuer. Die tatsächliche Steuerlast wird also auf den Endverbraucher abgewälzt, während das Unternehmen die Steuer lediglich stellvertretend einzieht und meldet.

Wozu dieser Rechner dient

  • MwSt. zum Nettopreis hinzurechnen, um beim Ausstellen einer Rechnung den Gesamtbetrag zu ermitteln
  • Aus einem MwSt.-inklusiven Zahlbetrag den Nettopreis und die Steuer herausrechnen (Rückrechnung)
  • Bei Angeboten und Abrechnungen schnell zwischen Netto- und Bruttobeträgen umrechnen

Berechnungsformel

MwSt. hinzurechnen (Netto → Gesamt):

MwSt. = Nettopreis × (MwSt.-Satz ÷ 100)
Gesamt = Nettopreis + MwSt.

z. B. Nettopreis 100.000 ₩ bei 10 % → MwSt. = 100.000 × 0,1 = 10.000 ₩, Gesamt = 110.000 ₩.

Rückrechnung (Gesamt → Netto):

Nettopreis = Gesamt ÷ (1 + MwSt.-Satz ÷ 100)
MwSt. = Gesamt − Nettopreis

z. B. Gesamt 110.000 ₩ bei 10 % → Nettopreis = 110.000 ÷ 1,1 = 100.000 ₩, MwSt. = 10.000 ₩. Die Ergebnisse werden auf ganze Won gerundet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt.)?
Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer auf den Mehrwert, der beim Handel mit Waren oder Dienstleistungen entsteht. Der Standardsatz in Korea beträgt 10 %.
Wie rechne ich vom Bruttopreis auf den Nettopreis zurück?
Teilen Sie den MwSt.-inklusiven Betrag durch 1,1 (bei 10 % MwSt.), um den Nettopreis zu erhalten. 110.000 ₩ geteilt durch 1,1 ergeben einen Nettopreis von 100.000 ₩ und 10.000 ₩ MwSt.
Was ist der Unterschied zwischen einem steuerbefreiten und einem steuerpflichtigen Unternehmen?
Ein steuerpflichtiges Unternehmen berechnet und führt MwSt. auf seine Umsätze ab und kann die Vorsteuer abziehen. Ein steuerbefreites Unternehmen berechnet keine MwSt., kann dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Wie unterscheidet sich Steuerbefreiung von Nullbesteuerung?
Bei der Steuerbefreiung wird keine MwSt. berechnet und kein Vorsteuerabzug gewährt, während die Nullbesteuerung einen Satz von 0 % anwendet, den Vorsteuerabzug aber zulässt. Die Nullbesteuerung gilt vor allem für Exportgeschäfte.
Warum beträgt der Gesamtbetrag das 1,1-Fache des Nettopreises, wenn MwSt. hinzukommt?
Wenn der Nettopreis 100 % entspricht, ergeben 10 % MwSt. zusammen 110 %, also das 1,1-Fache des Nettopreises. Umgekehrt teilt man den Gesamtbetrag durch 1,1, sodass der Nettopreis etwa 90,9 % des Gesamtbetrags ausmacht.
Wie werden Beträge unter einem Won bei der MwSt.-Berechnung behandelt?
Dieser Rechner rundet den Steuerbetrag auf ganze Won. In echten Rechnungen werden Beträge unter einem Won meist abgeschnitten oder gerundet, und eine Seite wird angepasst, damit Gesamtbetrag sowie Summe aus Netto und Steuer auf Won-Ebene nicht auseinanderlaufen.
Zahlen auch Kleinunternehmer 10 % MwSt.?
Kleinunternehmer wenden eine branchenspezifische Wertschöpfungsquote an und tragen dadurch eine niedrigere effektive Steuerlast als reguläre Steuerpflichtige. Ihre Steuer wird durch Multiplikation der Umsatzsteuer mit einer Branchenquote (z. B. 15-40 %) berechnet und weicht daher vom Standardergebnis von 10 % dieses Rechners ab.
Wann reiche ich die MwSt.-Erklärung ein?
Regulär steuerpflichtige Kapitalgesellschaften reichen vierteljährlich ein, reguläre Einzelsteuerpflichtige geben zweimal jährlich (erstes und zweites Halbjahr) ihre endgültige Erklärung ab. Der Zahlbetrag ergibt sich aus Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer.
Aktualisiert 2026 — aktuelle Zinssätze

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